Wird eine offene Forderung richterlich bestätigt, handelt es sich um eine titulierte Forderung. Mit ihr hat der Gläubiger die Möglichkeit, rechtlich gegen den Schuldner vorzugehen. 1 Dann sendet das Amtsgericht einen Erledigungsvermerk und eine Löschurkunde an die Schufa. Genauso läuft es bei Gerichtsdaten, die Sie vorzeitig löschen lassen. 2 entsprechende Belege beifügst; die Erledigung schriftlich bestätigt bekommst (Erledigungsvermerk); eine Frist von drei oder vier Wochen setzt. 3 Begleichen Sie gegebenenfalls offene Forderungen und bitten Sie den Gläubiger um die Erledigungsvermerk und dessen Meldung an die Auskunfteien. 4 Schritt: Die Schufa informieren. Wenn die Schufa unberechtigte Einträge löschen soll, kannst du auf diesen Wegen Kontakt mit ihr aufnehmen: Telefonisch unter der Servicenummer - (montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr). Oder online über das Rückfrageformular. 5 Möchten Sie die Löschung Ihrer Schufa absichern, kann ein Anwalt die Daten prüfen und schnell feststellen, welche Einträge sich löschen lassen. Er kann Sie bei der Beweissammlung und ein rechtssicheres Schreiben an die Schufa oder das für den Eintrag verantwortliche Unternehmen verfassen. 6 Legen Sie gegebenenfalls Kopien als Nachweis bei. Ähnlich gehen Sie vor, wenn der Gläubiger einen Negativ-Eintrag veranlasst hat, obwohl Sie gar keine Mahnung erhalten haben. Wenn Sie die SCHUFA bitten, diesen Eintrag zu löschen, legen Sie eine Kopie Ihres Schreibens an den Gläubiger bei. 7 Die Prüf- und Löschfristen in den Verhaltensrichtlinien stehen im Widerspruch zu insolvenzrechtlichen Vorschriften, entschied das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Denn die Schufa akzeptiert das Urteil nicht und lässt es vom Bundesgerichtshof überprüfen (Az. VI ZR /21). 8 Reiche den Antrag zur Löschung und den Erledigungsvermerk sowohl beim Gläubiger als auch bei der Auskunftei ein und rechne eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen ein. Behalte mit bonify deine Bonität immer im Blick und werde bei Einträgen und Veränderungen sofort informiert. 9 Berechtigte SCHUFA-Einträge können in der Regel nicht vorzeitig gelöscht werden. Der Schuldner muss die offenen Forderungen begleichen! Hat er seine Schulden bezahlt, wird der Eintrag beim zuständigen Amtsgericht entfernt. Anschließend muss der Gläubiger in die Löschung des Eintrags einwilligen. schufa-eintrag löschen nach restschuldbefreiung 10 schufa-eintrag löschen neues gesetz 12